Evangelische Kirche Deutschland bezahlt Dolmetscher/ in

Damit Sie alles verstehen können
Dolmetschen für Gehörlose bei Taufen, Trauungen, Konfirmationen und Beerdigungen


Was ist im Einzelnen gemeint?

Beispiel 1:
Ihre hörende Nichte wird getauft. Sie wollen Patin werden. Die Taufe findet in der hörenden
Gemeinde der Nichte statt. Sie wollen verstehen. Aber wer dolmetscht?
Dafür Können Sie einen Dolmetscher/ Dolmetscherin bekommen, die zum Taufgottesdienst kommt und zum Vorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin.
Bei Taufen in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.

Beispiel 2:
Ihr Sohn will heiraten. Er ist hörend und seine Frau auch. Beide wünschen sich eine Hochzeit mit Musik und mit hörenden Freunden und Verwandten. Damit Sie im Gottesdienst alles verstehen können, brauchen Sie einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin.
Bei der Hochzeit in einer hörenden Gemeinde bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.

Beispiel 3:
Ihr hörender Sohn wird konfirmiert. Sie wollen beim Elternabend und beim Konfirmandengottesdienst verstehen, was passiert. Dafür können Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin beantragen.
Beim Konfirmationsgottesdienst bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Gottesdienst und beim Elternabend.

Beispiel 4:
Ihr Nachbar ist verstorben. Er war hörend. Bei der Beerdigung sind Sie der / die einzige Gehörlose. Zum Gottesdienst auf dem Friedhof kommt ein Dolmetscher / Dolmetscherin und übersetzt für Sie.
Bei Beerdigungen bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Trauergottesdienst der hörenden Gemeinde.
Aber: War Ihr verstorbener Nachbar gehörlos. Seine gehörlose Freunde und Angehörigen sind bei der Trauerfeier dabei. Diesen Gottesdienst übernimmt der Gehörlosenpfarrer oder die Gehörlosenpfarrerin.
Hier wird kein Dolmetscher bezahlt.

Wie funktioniert das?

Wer kann einen Antrag stellen:
Jedes Mitglied einer Evangelischen Gehörlosengemeinde. Hier können Sie einen Antrag stellen.

Wohin muss ich den Antrag schicken?
An Ihre zuständige Gehörlosengemeinde. Diese beauftragt einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin. Die Gehörlosengemeinde bekommt auch die Rechnung und bezahlt das Dolmetschen.

Wann muss ich den Antrag stellen?
Möglichst früh, damit genug Zeit ist, einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zu finden.

Muss ich irgendwas selbst bezahlen?
Nein. Die Kosten werden vollständig von der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen.

Kann ich selbst einen Dolmetscher bestellen und die Rechnung nachträglich an die Gehörlosengemeinde schicken?
Nein, das geht nicht. Sie müssen immer vorher bei der Gemeinde Bescheid sagen.

Kann ich einen Dolmetscher / eine Dolmetscherin für das Kirchenfest meiner Gemeinde bestellen?
Nein. Dieses Angebot ist nur für Taufen, Konfirmation, Trauungen und Beerdigungen.

Kann ich einen Dolmetscher für meine hörende Familie bestellen, damit sie am Gehörlosengottesdienst teilnehmen können?
Nein, die Kosten werden nicht übernommen.

Dieses Angebot hat eine Probezeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007.


Entnommen aus der Informationsschrift der Evangelischen Kirche Deutschland.

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