| Neuwahl der Bezirksfrauenbeauftragten Niederbayern 2006 |
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| Geschrieben von: Sigrid Gast |
| Donnerstag, den 23. März 2006 |
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Am Samstag, den 04. März 2006 fand im Seniorentreff der Stadt Landshut, Isarpromenade in Landshut das 4. Bezirksfrauentreffen Niederbayern mit Neuwahl der Bezirksfrauenbeauftragten und Stellvertreterin statt. Es hatten sich die Vereins-Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen sowie zahlreiche gehörlose Frauen von den Gl-Vereinen Niederbayern im Versammlungslokal des Gehörlosen Ortsverbandes Landshut, dem Seniorentreff der Stadt Landshut eingefunden. Neben dem üblichen Ablauf und den Neuwahlen wurde auch ein Referat über "Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung" durchgeführt. Unsere Frauenbeauftragte im Bezirksverband Niederbayern Brigitte Rothmeier begrüßte eingangs die Teilnehmerinnen und Gäste, darunter ihre Stellvertreterin Anita Prokesch, die Referentin Elfriede Hild (Richterin am Amtsgericht Landshut), die Landesfrauenbeauftragte Carmen Geyer, die Sozialpädagogin Frau Beatrice Strauß, sowie den 1.Vorsitzenden des Gehörlosenvereins Landshut Gottfried Paulus und die Gebärdensprachdolmetscherin Brigitte Ringlstetter. Anschließend richtete auch die Frauenbeauftragte von GL-Verein Landshut Helga Ladstätter ein Grußwort an die Anwesenden mit den Besten Wünschen für einen guten Verlauf mit einem informationsreichen Inhalt und bat um Aufmerksamkeit. Die Referentin Elfriede Hild freute sich über die Einladung bei uns ein wichtiges Referat machen zu können und bedankte sich für die Einladung.
Frau Hild meinte, dass ihre Informationen sicher vielen Personen nützen können. Anhand der vorgedruckten Blätter über Vollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erklärte sie uns, wann man eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung benötigt und wie man eine Vollmache erstellt. Diese ist für jede Person sinnvoll, da man z.B. durch einem Unfall, Krankheit, Alterschwäche oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen im Leben bewältigen zu können Man kann einer 100% vertrauenswürdigen Person ab 18 Jahre, egal ob Verwandte oder Freunde, Nachbar usw. mit schriftlicher Bestätigung eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung übereignen. Man sollte in gesunden Zustand für den Notfall das Formular "Vollmacht mit Betreuungsverfügung" ausfüllen mit Datum und Unterschrift, die über den Tod hinaus oder bis zum Widerruf gültig ist. Ganz wichtig ist aber das Original zu Hause oder in Safe bei sich aufzubewahren und die bevollmächtige Person zu verständigen.
Nach dem Mittagsessen um 14.00 Uhr fand die Wahl der Frauenbeauftragten Niederbayerns statt. Die Bezirks-Frauenbeauftragte Brigitte Rothmeier berichtete über ihrer 3-jährigen Tätigkeit und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit ihrer Stellvertreterin Anita Prokesch und bei den Frauenbeauftragten der Gehörlosenvereine
Die Wahlergebnisse der Bezirks-Frauenbeauftragten und der Stellvertreterin sind in gesondertem Wahlprotokoll zusammengefasst.
Die Bezirks-Frauenbeauftragte Brigitte Rothmeier bedankte sich zum Abschluss beim 1.Vorsitzenden des GV Landshut Gottfried Paulus für die gut, gelaufenen Organisation und bei den Mithelferinnen im Küchendienst und bei der Wahlleiterin und der Wahlhelferin und wünschte sich für die nächsten 3 Jahren weiterhin ein gutes Zusammenhalten der Frauengruppe Niederbayern und eine gute Heimreise. |




